Aufgrund der vom Bundesrat kommunizierten Lockerungen normalisiert sich unser Vereinsbetrieb fast wieder. Die anfangs Mai verschickten temporären Regeln (Slot-Reservierung notwendig, maximale Anwesenheit von 8 Personen, etc.) sind ab sofort nicht mehr gültig.
Falls jemand positiv auf C19 getestet wird oder erkrankt und in den Wochen zuvor auf dem Flugplatz anwesend war, muss dies dem Vorstand mitgeteilt werden. Via Umfrage können dann die ebenfalls in dieser Zeitspanne auf dem Platz anwesenden Personen identifiziert und individuell kontaktiert werden, zwecks Rückverfolgung im Falle einer Ansteckung.
Nach wie vor gelten auf dem Flugpatz folgende Vorsichtsregeln
- Wer gemäss BAG eines oder mehrere der folgenden Symptome hat muss zuhause bleiben: Fieber, Fiebergefühl, Halsschmerzen, Husten (meist trocken), Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, Plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns.
- Jeder kümmert sich in Eigenverantwortung um das Einhalten der Hygiene- und Schutzmassnahmen und die individuell notwendigen Mittel dazu (persönliches Händedesinfektionsmittel, ggf. Handschuhe, ggf. Maske, Contact Tracing App). Auf dem Platz wird nach Möglichkeit Desinfektionsmittel vorhanden sein. Den genauen Standort teilen wir noch mit.
- Social Distancing muss auf dem Flugplatz eingehalten werden. Bei Wind ist ein grösserer Abstand als 2 Meter einzuhalten.